Informationen zur Pflegeversicherung
Pflegekassen und Sozialämter stellen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad finanzielle Mittel für Tagesbetreuung bereit. Diese Leistungen werden zusätzlich zu anderen Ansprüchen gewährt und verfallen bei Nichtnutzung.
Die Pflegekasse deckt die Kosten für die Pflege und Betreuung sowie die Fahrtkosten im Rahmen des jeweiligen Pflegegrades ab. Allerdings müssen Versicherte selbst für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, wobei der Entlastungsbeitrag gemäß § 45 b genutzt werden kann.
Die Tagespflege-Leitung erstellt individuelle Angebote und reicht erforderliche Anträge bei den Versicherungen ein.
