Tagespflege & Pflegeversicherung einfach erklärt
Die Tagespflege wird von der Pflegeversicherung umfassend unterstützt. Pflegebedürftige Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können unsere Tagespflege in Anspruch nehmen, ohne auf ihr Pflegegeld oder ihre Pflegesachleistungen verzichten zu müssen.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch auf Tagespflege besteht ab Pflegegrad 2. Die Pflegekasse übernimmt dafür ein zusätzliches monatliches Budget, das speziell für die Tagespflege vorgesehen ist.
Was übernimmt die Pflegeversicherung?
Die Pflegeversicherung beteiligt sich an den Kosten für:
Betreuung und pflegerische Leistungen
Medizinische Behandlungspflege
Soziale und aktivierende Angebote
Diese Leistungen werden zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen gezahlt und entlasten sowohl die pflegebedürftigen Menschen als auch ihre Angehörigen.
Was bleibt privat zu zahlen?
In der Regel tragen Gäste lediglich:
einen kleinen Anteil für Verpflegung
Gerne informieren wir transparent und persönlich über die genauen Kosten.
Wir unterstützen Sie
Pflegeleistungen und Anträge können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Deshalb lassen wir Sie nicht allein:
Wir beraten Sie individuell, helfen bei Fragen zur Pflegeversicherung und unterstützen auf Wunsch bei der Antragstellung.
